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OVG Niedersachsen, 03.02.1994 - 3 L 1243/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 13 Abs. 1 PflSchG ; § 13 Abs. 2 PflSchG ; § 44a VwGO
Aussetzung ; Zulassungsverfahren; Zweitanmelder; Biologische Bundesanstalt; Pflanzenschutzmittel ; Vorantragsteller - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung ; Zulassungsverfahren; Zweitanmelder; Biologische Bundesanstalt; Pflanzenschutzmittel ; Vorantragsteller
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 19.02.1991 - 6 A 6035/90
- OVG Niedersachsen, 03.02.1994 - 3 L 1243/91
Papierfundstellen
- NVwZ 1995, 286
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87
Pflanzenschutzmittel - Sonstige Auswirkungen - Wirkungseintritt - Ersetzbarkeit - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1994 - 3 L 1243/91
Im Zusammenhang mit der Anwendung des § 15 I Nr. 3 b PflSchG, wonach eine Zulassung voraussetzt, daß "... die Pflanzenbehandlungsmittel der Klägerin keine sonstigen Auswirkungen auf den Naturhaushalt ... haben, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen unvertretbar oder nicht vertretbar sind " hat das BVerwG (BVerwGE 81, 12 [17] = NVwZ-RR 1990, 134) einen Beurteilungsspielraum verneint. - OLG Stuttgart, 23.02.1990 - 2 U 233/89
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1994 - 3 L 1243/91
In einem solchen Fall bleibt es den Beteiligten unbenommen, mit den dafür vorgesehenen Mitteln zivilgerichtlich vorzugehen, wie es die Klägerin auch mit der von ihr formulierten Unterwerfungserklärung und dem durch rechtskräftiges Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.10.1990 (2 U 233/89) abgeschlossene Verfahren getan hat. - BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86
Überprüfung der Entscheidung einer Körbehörde
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1994 - 3 L 1243/91
Der Senat geht mit dem BVerwG (vgl. u.a. NVwZ 1991, 568 = DVBl 1991, 46 [47]) im Grundsatz von einer uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unbestimmter Rechtsbegriffe aus. - BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70
Jugendgefährdende Schriften II
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.1994 - 3 L 1243/91
Das folgt aus der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung in Art. 19 IV GG, wonach die effektive Gewährleistung des Rechtsschutzes die vollständige Nachprüfung eines Aktes der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erfordert (vgl. BVerfGE 31, 113 [117] = NJW 1971, 1559).
- VG Braunschweig, 01.03.2000 - 6 B 131/00
Fachwissenschaftlicher Meinungsstreit; Pflanzenschutzmittel; Streitwert
Nachdem die bis zum 30. Dezember 1998 reichende Zulassung des Pflanzenschutzmittels Kontakt 320 SC abgelaufen ist, setzt eine erneute Zulassung des Mittels ebenso wie die vorangegangene Zulassung voraus, dass der Antrag den Erfordernissen des § 12 Abs. 3 PflSchG i.V.m. § 1 PflSchMittelVO und das Pflanzenschutzmittel den Anforderungen des § 15 PflSchG entspricht (OVG Lüneburg, Urt. vom 03.02.1994, NVwZ 1995, 286).Das schließt zwar nicht aus, dass von einem Antragsteller in dem erneuten Zulassungsverfahren auf bereits früher von ihm vorgelegte Unterlagen Bezug genommen werden kann; es ist indes grundsätzlich nicht statthaft, von vornherein Teilbereiche von der Zulassungsprüfung auszunehmen und auf einen Zeitpunkt nach der Zulassung zu verlagern, indem die Zulassung mit entsprechenden Nachforderungen versehen wird (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Urt. vom 03.02.1994, aaO.; VG Braunschweig, Beschl. vom 07.02.1991 - 6 B 61356/90 -, Beschl. vom 14.06.1999 - 6 B 46/99 -).
- OVG Niedersachsen, 23.04.2015 - 8 PA 75/15
Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; PKH-Beschwerde; behördliche …
Denn die Rechtsnatur der Verfahrenshandlung ist für die Eröffnung des Anwendungsbereichs von § 44a Satz 1 VwGO unerheblich (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.2009, a.a.O., S. 375; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.1.1998 - 2 S 648/96 -, NVwZ-RR 1999, 209 f.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 3.2.1994 - 3 L 1243/91 -, NVwZ 1995, 286;… Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 44a Rn. 16;… Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 44a Rn. 38 f.). - VG Braunschweig, 15.06.1999 - 6 B 54/99
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Anfechtung einer unselbständigen …
Sofern das anzuwendende Recht - wie hier - für sog. Altanträge Besonderheiten nicht vorsieht, muss der Zulassungsantrag demgemäß den Erfordernissen des § 12 Abs. 3 PflSchG i.V.m. § 1 PflSchMittelVO und das Pflanzenschutzmittel den Anforderungen des § 15 PflSchG entsprechen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 3.2.1994, NVwZ 1995, 286 zur insofern gleichen Rechtslage nach dem früheren Recht).
- VG Braunschweig, 11.05.1999 - 6 B 72/99
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und fachlicher Meinungsstreit; …
Die erneute Zulassung setzt voraus, dass der Antrag den Erfordernissen des § 12 Abs. 3 PflSchG i.V.m. § 1 PflSchMittelVO und das Pflanzenschutzmittel den Anforderungen des § 15 PflSchG entspricht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 3.2.1994, NVwZ 1995, 286 zur insofern gleichen Rechtslage nach dem früheren Recht). - VG Braunschweig, 15.04.1999 - 6 B 55/99
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und fachwissenschaftlicher Meinungsstreit im …
Die erneute Zulassung setzt ebenso wie die vorangegangene Zulassung voraus, dass der Antrag den Erfordernissen des § 12 Abs. 3 PflSchG i.V.m. § 1 PflSchMittelVO und das Pflanzenschutzmittel den Anforderungen des § 15 PflSchG entspricht (OVG Lüneburg, Urt.v. 3.2.1994, NVwZ 1995, 286). - VG Braunschweig, 20.07.1999 - 6 B 79/99
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und einstweiliger Rechtsschutz; …
Die erneute Zulassung setzt ebenso wie die vorangegangene Zulassung voraus, dass der Antrag den Erfordernissen des § 12 Abs. 3 PflSchG i.V.m. § 1 PflSchMittelVO und das Pflanzenschutzmittel den Anforderungen des § 15 PflSchG entspricht (OVG Lüneburg, Urt. vom 03.02.1994, NVwZ 1995, 286). - VG Braunschweig, 16.06.1999 - 6 B 46/99
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln; Pflanzenschutzmittel; Pendimethalin; …
Die erneute Zulassung setzt ebenso wie die vorangegangene Zulassung voraus, dass der Antrag den Erfordernissen des § 12 Abs. 3 PflSchG i.V.m. § 1 PflSchMittelVO und das Pflanzenschutzmittel den Anforderungen des § 15 PflSchG entspricht (OVG Lüneburg, Urt. vom 03.02.1994, NVwZ 1995, 286).